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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Bitpanda Financial Services GmbH

Version 5.0.0, veröffentlicht am 10. Oktober 2024

1. Anwendbarkeit der Financial Services AGB

1.1 Für alle Geschäfte, Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Bitpanda Financial Services GmbH, FN 551181k mit Sitz in A-1020 Wien, Stella-Klein-Löw Weg 17 ("Bitpanda Financial Services"), und ihren Kunden, insbesondere im Hinblick auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen auf den Bitpanda Systemen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Financial Services AGB").

1.2 Den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitpanda-Gruppe ("Group AGB") sowie den Anhängen und Definitionen der Group AGB, abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-group-general-terms-conditions, wird hiermit zugestimmt  

1.3 Bitpanda Financial Services bietet Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Dritten an, insbesondere mit der Bitpanda GmbH, die unter anderem Finanzinstrumente emittiert. Für die von Drittanbietern emittierten Finanzinstrumente und erbrachten Leistungen können neben den Financial Services AGB auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter anwendbar sein, denen hiermit zugestimmt wird. 

1.4 Die für Bitpanda Financial Services zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht ("FMA"), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Österreich.

1.5 Die Durchführungspolitik von Bitpanda Financial Services (Anhang II) ("Durchführungspolitik") wird hiermit ausdrücklich für alle von FS-Kunden (wie in Punkt 2.2 unten definiert) auf den Bitpanda-Systemen erteilten Aufträge in Bezug auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Z 7 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) ("WAG 2018") (diese Instrumente werden im Folgenden als "Finanzinstrumente" bezeichnet) vereinbart.

2. Wie du Kunde von Bitpanda Financial Services wirst

2.1 Bitpanda Kunden, die (a) den Kundenverifizierungsprozess (gemäß Punkt 5 der Group AGB) erfolgreich abgeschlossen und (b) die Financial Services AGB (einschließlich der Durchführungspolitik) angenommen haben, sind grundsätzlich berechtigt, Kunden von Bitpanda Financial Services zu werden.

2.2 Mit der erstmaligen Nutzung oder Bereitstellung der Finanzdienstleistungen (wie in Punkt 4 unten definiert) auf/über die Bitpanda-Systeme wird der Bitpanda-Kunde ein Kunde von Bitpanda Financial Services ("FS-Kunde").

3. Änderungen der Financial Services AGB

3.1 Änderungen und Ergänzungen der Financial Services AGB, einschließlich dieses Punktes, können von Bitpanda Financial Services jederzeit vorgenommen werden und treten in Kraft

3.1.1 sofern kein bestimmtes Datum des Inkrafttretens angegeben wird, zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) ausdrückliche Annahme der geänderten Financial Services AGB durch den FS  Kunden (z.B. über die Bitpanda Systeme) oder (ii) Ablauf von zwei Monaten nach Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen auf den Bitpanda-Systemen, sofern der FS Kunde nicht gemäß Punkt 3.2 widersprochen hat; sowie

3.1.2 sofern ein bestimmtes (nach dem Veröffentlichungsdatum befindliches) Datum des Inkrafttretens angegeben wird, zum späteren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) dem angegebenen Datum des Inkrafttretens und (ii) dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) ausdrückliche Annahme der geänderten Financial Services AGB durch den  FS Kunden (z.B. über die Bitpanda Systeme) oder (b) Ablauf von zwei Monaten nach Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen auf den Bitpanda-Systemen, sofern der FS Kunde nicht gemäß Punkt 3.2 widersprochen hat.

3.2 Die Zustimmung des FS Kunden gilt als erteilt, wenn der FS Kunde nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Bitpanda Kundenkonto) auf eine mit dem FS Kunden vereinbarte Weise widerspricht. Der FS Kunde wird in dem Änderungsangebot darauf hingewiesen, dass (i) sein Schweigen durch Unterlassen eines schriftlichen oder elektronischen Widerspruchs (z.B. per E-Mail oder über das Bitpanda Kundenkonto) innerhalb der in den Punkten 3.1.1 und 3.1.2 genannten Frist als Zustimmung zu den Änderungen gilt und dass (ii) der FS Kunde e das Recht hat, seinen Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Inkrafttreten der Änderungen fristlos zu kündigen.

3.3 Eine Erhöhung der Gebühren des FS Kunden oder eine Einschränkung der Leistungen von Bitpanda in den Financial Services AGB kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des FS Kunden erfolgen. Sofern keine ausdrückliche Zustimmung eingeholt wird, müssen Änderungen der Financial Services AGB gegenüber dem FS Kunden jedenfalls geringfügig und zumutbar sein, keine Hauptleistungspflichten berühren und nur Änderungen betreffen, die notwendig und sachlich gerechtfertigt sind, um unsere Dienstleistungen bestmöglich anzubieten und die Interessen unserer Kunden zu schützen.

4. Finanzdienstleistungen von Bitpanda Financial Services

4.1 Bitpanda Financial Services bietet die folgenden Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen an:

4.1.1 Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf von Bitpanda GmbH oder sonstigen Dritten ("RTO-Ersteller") ausgegebene Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 3 lit. a WAG 2018 (ausgenommen S-Token; einschließlich insbesondere A-Token und L-Token), wie in Punkt 5 unten näher beschrieben (die "RTO-Dienstleistungen");

4.1.2 den Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung (nämlich "S-Token" gemäß der Definition in den Produktbedingungen für Wertpapier-Token (die "S-Token-Bedingungen")) gemäß § 1 Z 3 lit. c WAG 2018, wie in Punkt 7 unten näher beschrieben (die "Handelsdienstleistungen"); und

4.1.3 Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten (nämlich S-Token) gemäß § 1 Z 4 lit. a WAG 2018, wie in Punkt 7 unten näher beschrieben (die "Verwahrungsdienstleistungen" und zusammen mit den RTO-Dienstleistungen und den Handelsdienstleistungen die "Finanzdienstleistungen").

4.2 Weder A-Token noch L-Token sind verbrieft, oder vertretbar und werden daher nicht von einem Verwahrer nach dem österreichischen Depotgesetz verwahrt. Für S-Token siehe Punkt 7 unten.

4.3 Bitpanda Financial Services emittiert keine A-Token, L-Token, S-Token oder sonstige Finanzinstrumente oder Krypto-Vermögenswerte gemäß Art 3 Abs 1 Z 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 ("Krypto-Vermögenswerte"). Bitpanda Financial Services erbringt keine Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen gemäß WAG 2018 und/oder beteiligt sich nicht an solchen, mit Ausnahme der in diesen Financial Services AGB genannten Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen. Insbesondere erbringen weder Bitpanda Financial Services noch Bitpanda GmbH irgendeine Form der Anlageberatung für FS-Kunden in Bezug auf A-Token, L-Token, S-Token oder sonstige Finanzinstrumente oder Krypto-Assets. Es liegt daher in der alleinigen Verantwortung und im alleinigen Ermessen der FS-Kunden (unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Umstände) zu entscheiden, ob (und wann) sie A-Token, L-Token, S-Token oder andere Finanzinstrumente oder Krypto-Assets kaufen, verkaufen, halten oder tauschen und welche Beträge sie in diese Vermögenswerte investieren. Folglich müssen FS-Kunden alle (Gesamt-)Verluste tragen, die im Zusammenhang mit Transaktionen mit A-Token, L-Token, S-Token oder anderen Finanzinstrumenten oder Krypto-Assets entstehen, die über die Bitpanda-Systeme abgeschlossen werden. Bitpanda Financial Services empfiehlt und ermutigt FS-Kunden, professionellen Rat einzuholen, bevor sie Anlageentscheidungen treffen.

4.4 Bitpanda Financial Services darf keine Kundengelder annehmen und hält diese auch nicht. Mit Ausnahme der in Punkt 7 unten ausdrücklich genannten Fälle hält und/oder verwaltet Bitpanda Financial Services keine Finanzinstrumente oder andere Vermögenswerte im Namen und/oder für Rechnung und zugunsten eines FS-Kunden und wird nicht zum Schuldner eines FS-Kunden.

4.5 Aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften gibt Bitpanda Financial Services keine Informationen oder Ratschläge zu steuerlichen oder rechtlichen Fragen, die Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten sind. Bitpanda Financial Services empfiehlt und ermutigt FS-Kunden, steuerlichen und rechtlichen Rat über die Konsequenzen einer Investition (unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des FS-Kunden) einzuholen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen.

Alle Dienstleistungen, die FS-Kunden auf/über den Bitpanda-Systemen zur Verfügung stehen, mit Ausnahme der Finanzdienstleistungen, werden nicht von Bitpanda Financial Services, sondern von anderen Unternehmen der Bitpanda-Gruppe angeboten. Für diese Dienstleistungen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens der Bitpanda-Gruppe, das die jeweilige Dienstleistung anbietet.

5. Annahme und Übermittlung von Aufträgen

5.1 Annahme und Übermittlung von Aufträgen. Bei der Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf A-Token, L-Token oder andere Finanzinstrumente bringt Bitpanda Financial Services den FS-Kunden mit dem jeweiligen RTO-Ersteller zusammen, indem sie den Auftrag des FS-Kunden zur Ausführung eines bestimmten Geschäfts an den jeweiligen RTO-Ersteller weiterleitet. Dies bedeutet, dass Bitpanda Financial Services dem FS-Kunden keine Handlungsempfehlung gibt, wie dies bei einer Anlageberatung gemäß § 1 Z 3 lit e) WAG 2018 der Fall wäre, sondern lediglich die Annahme und Übermittlung des Auftrags. Bitpanda Financial Services wird weiters nicht (Gegen-)Partei einer Order. Der FS-Kunde entscheidet ausschließlich selbst, welche Finanzinstrumente er erwerben will.

5.2 Getrenntes Rechtsgeschäft. Jeder von Bitpanda Financial Services angenommene und übermittelte Auftrag stellt ein gesondertes, selbständiges Rechtsgeschäft dar, das abgeschlossen und erfüllt ist, sobald der Auftrag nach Maßgabe dieser Financial Services AGB an die Emittentin übermittelt wurde,

5.3 Risiken. Die unter Punkt 5.1 dieser Financial Services AGB beschriebenen Finanzdienstleistungen beziehen sich auf Finanzinstrumente, die besonderen Risiken ausgesetzt sind. Der Preis dieser Finanzinstrumente unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, über die weder Bitpanda Financial Services noch die Emittenten Einfluss haben. Die in der Vergangenheit mit einem Produkt erzielten Renditen sind kein Indikator für zukünftige Renditen. Zu weiteren Risiken verweisen wir auf Punkt 24 der Group AGB und der Risikooffenlegung (Abschnitt 5) der Kundeninformationsdokumente, die auf der Asset-Seite zum Download bereitstehen ("Kundeninformationsdokumente"). FS Kunden müssen alle Risiken abwägen und ihre individuelle Situation in Betracht ziehen. Der Handel mit Finanzinstrumenten und insbesondere CFDs kann zum Totalverlust des investierten Kapitals führen.

6. Handel mit S-Token

6.1 Bitpanda Financial Services bietet FS-Kunden die Möglichkeit, S-Token zu kaufen oder zu verkaufen, die von Dritten, die nicht mit Bitpanda verbunden sind (die "S-Token-Emittenten" und zusammen mit den RTO-Emittenten die "Emittenten"), auf/über die Bitpanda-Systeme ausgegeben werden.

Wenn ein FS-Kunde eine Transaktion in Bezug auf S-Token über die Bitpanda-Systeme abschließt, wird die Transaktion zwischen dem FS-Kunden und Bitpanda Financial Services abgeschlossen. Dies bedeutet, dass Bitpanda Financial Services die einzige vertragliche Gegenpartei jeder Transaktion ist, die ein FS-Kunde in Bezug auf S-Token über die Bitpanda-Systeme abschließt, wobei Bitpanda Financial Services in jedem Fall als Auftraggeber auf eigene Rechnung handelt.

7. Verwahrung und Verwaltung von S-Token

7.1 Bitpanda Financial Services verwahrt alle S-Token, die der S-Token-Wallet eines FS-Kunden (wie in den S-Token-Bedingungen definiert) infolge einer von diesem FS-Kunden über die Bitpanda-Systeme in Bezug auf S-Token abgeschlossenen Transaktion (oder infolge eines von Bitpanda Financial Services in Bezug auf S-Token durchgeführten Airdrops) gutgeschrieben werden, auf Rechnung und zugunsten des betreffenden FS-Kunden.

7.2 Bitpanda Financial Services unternimmt alle technisch und wirtschaftlich vertretbaren (und rechtlich machbaren) Anstrengungen, um die von ihr für FS-Kunden verwahrten S-Token zu schützen und das Risiko eines Verlusts oder negativer Auswirkungen auf diese S-Token aufgrund von Betrug, Fehlverhalten, Missbrauch, schlechter Verwaltung, Cyber-Bedrohungen oder Fahrlässigkeit zu minimieren.

7.3 Bitpanda Financial Services verwahrt S-Token für FS-Kunden in einer Weise, die die Rechtsposition (insbesondere die Eigentumsrechte) der FS-Kunden an diesen S-Token im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen Bitpanda Financial Services sicherstellt. Dazu gehört insbesondere, dass die für FS-Kunden verwahrten S-Token getrennt von den S-Token gehalten werden, die Bitpanda Financial Services auf eigene Rechnung hält, und dass Bitpanda Financial Services interne Aufzeichnungen und Konten führt, die es ermöglichen, jederzeit und unverzüglich die für einen FS-Kunden gehaltenen S-Token von den für einen anderen FS-Kunden gehaltenen S-Token zu unterscheiden.

7.4 Bitpanda Financial Services verwendet die von ihr für FS-Kunden verwahrten S-Token nicht für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter. Ebenso ist kein von Bitpanda Financial Services für FS-Kunden verwahrter S-Token Gegenstand von Wertpapierfinanzierungsgeschäften oder von Bitpanda Financial Services eingegangenen Sicherheitenvereinbarungen (d.h. der von Bitpanda Financial Services für FS-Kunden verwahrte S-Token ist nicht Gegenstand von Sicherungsrechten oder Aufrechnungsrechten, die Bitpanda Financial Services zugunsten Dritter gewährt).

7.5 Weitere Einzelheiten zur Verwahrungseinrichtung und zu den Verwahrungsvereinbarungen zwischen Bitpanda Financial Services und einem FS-Kunden finden Sie in Punkt 3 der S-Token-Bedingungen.

8. Risiken

Die Finanzdienstleistungen beziehen sich auf Finanzinstrumente, die besonderen Risiken ausgesetzt sind (einschließlich Risiken, die sich aus den spezifischen Eigenschaften und Merkmalen dieser Finanzinstrumente ergeben). Der Preis eines Finanzinstruments, das Gegenstand der Finanzdienstleistungen ist, kann von Schwankungen an den (Finanz-)Märkten abhängen, auf die weder Bitpanda Financial Services noch die Emittenten einen Einfluss haben. Die mit einem Finanzinstrument in der Vergangenheit erzielten Renditen sind kein Indikator für zukünftige Renditen dieses Finanzinstruments und lassen keine Rückschlüsse auf diese zu. Eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Risiken der Finanzinstrumente, die Gegenstand der Finanzdienstleistungen sind, sowie der Risiken, die mit dem Handel mit diesen Finanzinstrumenten verbunden sind, findet sich in Ziffer 24 der Group TC und in den entsprechenden Kundeninformationsdokument.

Die Verwirklichung eines oder mehrerer dieser Risiken könnte dazu führen, dass der FS-Kunde einen Teil oder das gesamte investierte Kapital verliert. Bitpanda Financial Services empfiehlt und ermutigt jeden FS-Kunden, gründliche Nachforschungen in Bezug auf die Finanzinstrumente und die damit verbundenen Risiken anzustellen und diese sorgfältig zu prüfen, bevor er Anlageentscheidungen über das Bitpanda-System in Bezug auf die Finanzinstrumente trifft.

9. Klassifizierung der Kunden

Bitpanda Financial Services teilt FS-Kunden in drei Kategorien von Anlegern ein: Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Diese Klassifizierung von FS-Kunden soll verschiedene Schutzmaßnahmen für FS-Kunden bieten. Bitpanda Financial Services ist gesetzlich verpflichtet, alle FS-Kunden zunächst als Privatkunden zu behandeln, und Bitpanda Financial Services wird dies so lange tun, bis der FS-Kunde ausdrücklich eine andere Einstufung verlangt und Bitpanda Financial Services im Einzelfall festgestellt hat, dass der betreffende FS-Kunde anders eingestuft werden kann. Jede andere Einstufung von FS-Kunden als Privatkunden unterliegt der internen Überprüfung und Genehmigung durch die Geschäftsleitung von Bitpanda Financial Services.

10. Prüfung der Angemessenheit

10.1 Bitpanda Financial Services kann gesetzlich verpflichtet sein, bestimmte Informationen von einem FS-Kunden einzuholen, um die Angemessenheit der Anlageentscheidungen des FS-Kunden zu beurteilen.

10.2 Bei Geschäften in Bezug auf Finanzinstrumente, die "nicht komplex" im Sinne des § 1 Z 8 WAG 2018 sind, ist eine Angemessenheitsprüfung nicht erforderlich. Bitpanda Financial Services wird den FS-Kunden vor Abschluss einer Transaktion informieren, wenn dies der Fall ist.

10.3 Bei sonstigen Geschäften, die nicht unter die Ausnahmeregelung nach Ziffer 10.2 fallen, ist Bitpanda Financial Services verpflichtet, eine Angemessenheitsprüfung unter Berücksichtigung der vom FS-Kunden erhaltenen Informationen durchzuführen. Zur Durchführung der Angemessenheitsprüfung müssen die Kenntnisse und Erfahrungen des FS-Kunden in Bezug auf die jeweilige Art von (komplexen) Finanzinstrumenten von Bitpanda Financial Services ermittelt werden. Erteilt der FS-Kunde diese Auskunft nicht oder sind die Angaben des FS-Kunden zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen unzureichend, kann Bitpanda Financial Services die Angemessenheitsprüfung nicht durchführen und wird den FS-Kunden darauf hinweisen, dass Bitpanda Financial Services ohne diese Angaben die Angemessenheitsprüfung nicht durchführen kann. Bitpanda Financial Services ist dazu berechtigt, sich auf die Richtigkeit der vom FS-Kunden bereitgestellten Informationen zu verlassen und verwendet daher die vom FS-Kunden bereitgestellten Informationen für die Durchführung der Angemessenheitsprüfung. Dementsprechend ist es von größter Bedeutung und im besten Interesse des FS-Kunden, Bitpanda Financial Services aktuelle, genaue und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, um Bitpanda Financial Services die ordnungsgemäße Durchführung der Angemessenheitsprüfung zu ermöglichen, da der FS-Kunde andernfalls Gefahr läuft, Finanzinstrumente zu erwerben, die nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen nicht für ihn geeignet sind.

10.4 Sollten die vom FS-Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Bitpanda Financial Services zu dem Schluss bringen, dass die betreffenden (komplexen) Finanzinstrumente für diesen FS-Kunden nicht geeignet sind, wird Bitpanda Financial Services den FS-Kunden entsprechend warnen. Bitpanda Financial Services behält sich daher das Recht vor, FS-Kunden von allen Dienstleistungen auszuschließen, die sich auf komplexe Finanzinstrumente beziehen, die nach Ansicht von Bitpanda Financial Services für diesen FS-Kunden nicht geeignet sind.

10.5 Haftung. Bitpanda Financial Services haftet nicht, wenn der FS-Kunde für die Angemessenheitsprüfung relevante Informationen nicht oder unrichtig zur Verfügung stellt, sofern die Unterlassung der Bereitstellung der angeforderten Informationen oder die Unrichtigkeit dieser Informationen Bitpanda Financial Services weder bekannt noch aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt war. Darüber hinaus haften weder die Bitpanda GmbH noch Bitpanda Financial Services für die Anlageentscheidungen des FS-Kunden. Der FS-Kunde ist für diese Entscheidungen verantwortlich und hat etwaige Verluste oder Schäden selbst zu tragen.

11. Allgemeine Grundsätze

Bitpanda Financial Services wird die Finanzdienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse des FS-Kunden erbringen und sein Fachwissen nutzen, um eine Lösung vorzuschlagen, die den Bedürfnissen des FS-Kunden am besten entspricht.

12. Informationen durch den Emittenten / Haftung

12.1 Emittenten sind verpflichtet, den FS-Kunden bei der Emission und/oder dem Angebot von Finanzinstrumenten alle Informationen und Dokumente gemäß den geltenden Gesetzen zur Verfügung zu stellen, einschließlich eines Prospekts (gemäß dem österreichischen Kapitalmarktgesetz 2019 ("KMG"), der Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") oder anderen anwendbaren Gesetzen; im Folgenden als "Prospekt" bezeichnet) oder eines Key Information Document ("KID") gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 ("PRIIPs-Verordnung").

12.2 Bei einem öffentlichen Angebot kann der Emittent eines Finanzinstruments zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet sein. Gemäß KMG und Prospektverordnung ist Bitpanda Financial Services nicht verpflichtet, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben oder eine sonstige Beurteilung oder Prüfung vorzunehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Emittenten eines Finanzinstruments, das den Finanzdienstleistungen unterliegt, zur Verfügung gestellten Prospekts (und etwaiger Nachträge dazu) zu überprüfen. 

Bitpanda Financial Services ist daher nicht verantwortlich und haftet daher nicht für den Inhalt von Prospekten (oder deren Ergänzungen), die von Emittenten in Bezug auf Finanzinstrumente, die Gegenstand der Finanzdienstleistungen sind, veröffentlicht werden. Für den Inhalt der jeweiligen Prospekte (und etwaiger Nachträge) sind ausschließlich die jeweiligen Emittenten verantwortlich und haften daher auch für diese.

Wenn das Finanzinstrument, das Gegenstand der von Bitpanda Financial Services erbrachten Finanzdienstleistungen ist, Gegenstand eines laufenden öffentlichen Angebots ist und ein Prospekt gemäß KMG oder Prospektverordnung veröffentlicht wurde, wird Bitpanda diesen Prospekt den FS-Kunden über die Bitpanda-Systeme zur Verfügung stellen oder die FS-Kunden darüber informieren, wenn dieser Prospekt von dem betreffenden Emittenten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Für vergleichbare Kundeninformationsdokumente, wie insbesondere das Key Information Document (KID) gemäß der PRIIPs-Verordnung, gilt das oben Gesagte.

12.3 Prospekthaftung nach dem KMG. Die Prospekthaftung nach dem KMG, einschließlich § 22 Abs. 1 Z 4 KMG, bleibt von Punkt 12.2 unberührt, wenn die Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts besteht. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 4 KMG haftet (i) jede Person, die die Vertragserklärung des Anlegers im eigenen oder fremden Namen angenommen hat, und (ii) der Vermittler des Vertrages für Schäden gegenüber einem Anleger, die dadurch entstanden sind, dass der Anleger auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prospekt (oder in einem Nachtrag dazu) enthaltenen Angaben vertraut hat, sofern der Beteiligte die Vermittlung von Wertpapieren oder Anlagen gewerbsmäßig betreibt und er oder seine Mitarbeiter die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der im Prospekt (oder in einem Nachtrag dazu) enthaltenen Angaben oder die Prüfung des Prospekts erkannt haben oder ihnen dies infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt gewesen ist.

13. Mittel zur Kommunikation und Informationsübermittlung

13.1 Aufträge für A-Token, L-Token und S-Token können nur über die Bitpanda-Systeme in Übereinstimmung mit den jeweiligen Geschäftsbedingungen für A-Token, L-Token oder S-Token (je nach Anwendbarkeit) (die "Produktbedingungen") erteilt werden.

13.2 Die sonstige Kommunikation zwischen Bitpanda Financial Services und dem FS-Kunden erfolgt über die Bitpanda-Systeme (Support-Kontaktformular) oder per E-Mail ([email protected]).

13.3 Alle Informationen, Dokumente und Mitteilungen, die von Bitpanda Financial Services gemäß diesen  Financial Services AGB oder den Produktbedingungen oder gemäß dem WAG 2018 zur Verfügung gestellt werden müssen, werden dem FS-Kunden in elektronischer Form per E-Mail oder, sofern dies zulässig und gemäß diesen Financial Services AGB oder den Produktbedingungen vorgesehen ist, über das Bitpanda-System zur Verfügung gestellt. Ungeachtet dessen hat jeder FS-Kunde, der Verbraucher ist, das Recht, solche Informationen, Dokumente oder Benachrichtigungen auf Anfrage kostenlos in Papierform zu erhalten. 

Telefonische oder elektronische Kommunikation zwischen Bitpanda Financial Services und FS-Kunden, die zu Transaktionen führen oder führen könnten, werden von Bitpanda Financial Services aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen werden von Bitpanda Financial Services für einen Zeitraum von fünf Jahren oder, wenn eine zuständige Behörde dies verlangt, für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren aufbewahrt. Alle derartigen Aufzeichnungen, die von Bitpanda Financial Services in Bezug auf einen FS-Kunden aufbewahrt werden, werden dem betreffenden FS-Kunden auf dessen Anfrage zur Verfügung gestellt.

14. Informationspflichten von Bitpanda Financial Services

14.1 Bitpanda Financial Services wird jede Transaktion, die über die Bitpanda-Systeme in Bezug auf Finanzinstrumente durchgeführt wird, unverzüglich bestätigen und dem FS-Kunden die wesentlichen Informationen (wie nach geltendem Recht erforderlich) zur Verfügung stellen und dem FS-Kunden so bald wie möglich, spätestens jedoch am ersten Werktag nach Durchführung der Transaktion, eine Transaktionsbestätigung per E-Mail zusenden.

14.2 Bitpanda Financial Services wird dem FS-Kunden jährlich nachträglich eine Aufstellung über die aggregierten Kosten und Gebühren, die mit den über die Bitpanda-Systeme durchgeführten Transaktionen und den von Bitpanda Financial Services für den FS-Kunden erbrachten Finanzdienstleistungen verbunden sind, per E-Mail zukommen lassen.

14.3 Die aktuellen Bandbreiten für marktübliche Entgelte, die von der FMA gemäß § 73 Abs. 9 WAG 2018 veröffentlicht wurden und als Orientierungshilfe für Kunden dienen sollen, die Wertpapierdienstleistungen und/oder Wertpapiernebendienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, finden Sie hier: https://www.fma.gv.at/finanzdienstleister/wertpapierdienstleister/marktuebliche-entgelte/.

15. Ausführung von Aufträgen

15.1 Bitpanda Financial Services wird sich bei den RTO-Dienstleistungen bemühen, die Aufträge des FS-Kunden unverzüglich aufzunehmen und an die Emittenten zur Ausführung weiterzuleiten, sofern dies möglich ist. Dies bedeutet, dass Bitpanda Financial Services dies, soweit möglich, ohne Verzögerung, spätestens am der Entgegennahme des Auftrags zur Übermittlung an die Emittenten folgenden Bankarbeitstag in Österreich, veranlassen wird, sofern Bitpanda Financial Services nicht unverzüglich den FS-Kunden verständigt, dass die Ausführung nicht erfolgen wird oder der Auftrag nicht angenommen wird.

15.2 Die Verpflichtung zur möglichst unverzüglichen Entgegennahme und Weiterleitung des Auftrages an die Emittenten gemäß vorstehender Ziffer 14.1 entfällt, wenn Bitpanda Financial Services aufgrund höherer Gewalt an der Entgegennahme und Weiterleitung des Auftrages gehindert ist oder wenn das Konto des FS-Kunden, gleich aus welchem Grund, nicht ausreichend gedeckt ist oder sonstige sachliche oder rechtliche Gründe dagegen sprechen. Ist die Annahme und Übermittlung der Order(n) nicht möglich, wird Bitpanda Financial Services den FS-Kunden unverzüglich informieren. Dies erfolgt in der Regel direkt über die Bitpanda-Systeme.

15.3 In allen anderen Fällen wird Bitpanda Financial Services die Aufträge des FS-Kunden entsprechend der Durchführungspolitik behandeln. In Bezug auf die Handelsdienstleistungen müssen sich die FS-Kunden darüber im Klaren sein, dass Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, die über die Bitpanda-Systeme erteilt werden, von Bitpanda Financial Services nicht an Dritte weitergeleitet oder von Bitpanda Financial Services an einem externen Handelsplatz ausgeführt werden, sondern direkt von Bitpanda Financial Services erfüllt werden. Dies bedeutet, dass Bitpanda Financial Services in Bezug auf die Handelsdienstleistungen die einzige vertragliche Gegenpartei für jedes von einem FS-Kunden über die Bitpanda-Systeme abgeschlossene Geschäft ist, wobei Bitpanda Financial Services in jedem Fall als Auftraggeber auf eigene Rechnung handelt.

16. Handlungs- und Mitwirkungspflichten des FS-Kunden

16.1 Um die Finanzdienstleistungen sorgfältig und gewissenhaft zu erbringen, benötigt Bitpanda Financial Services Informationen, um die Angemessenheit der jeweiligen Finanzdienstleistung gemäß § 57 WAG 2018 zu prüfen (siehe oben Punkt 10). Der FS-Kunde ist verpflichtet, Bitpanda Financial Services diese Informationen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen und Bitpanda Financial Services über alle Umstände zu informieren, die für die Erbringung der Finanzdienstleistung relevant sein können.

16.2 Der FS-Kunde ist ferner verpflichtet, die in Anhang I dieser Financial Services AGB genannten Informationen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung an [email protected] zu übermitteln.

17. Zeitlicher Rahmen

Die Financial Services AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bis zur vollständigen Abwicklung der zwischen Bitpanda Financial Services und dem FS-Kunden abgeschlossenen Geschäfte weiter.

18. Vertragssprache

Die Financial Services AGB werden in verschiedenen Sprachen erstellt und veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten oder im Streitfall ist die deutschsprachige Fassung der Financial Services AGB maßgebend.

19. Beschwerdemöglichkeiten

19.1 Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen wird darauf geachtet, professionell im Interesse der FS Kunden zu handeln. Sollten bei Erbringung dieser Dienstleistungen Beschwerden auftreten, steht Bitpanda Financial Services dem FS Kunden in solchen Fällen unterstützend zur Verfügung. Im Fall von Streitigkeiten zwischen Bitpanda Financial Services und dem FS Kunden kann sich der FS Kunde an Bitpanda Financial Services wenden. Bitpanda Financial Services wird sich bemühen, etwaige Beschwerden gütlich beizulegen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können sich Verbraucher auch an die außergerichtlichen Beschwerdestellen wenden. 

19.2 Für außergerichtliche Beschwerden im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen ist die folgende Einrichtung zuständig: 

Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, zu erreichen über:

Tel.: +43 (0)1 890 63 11, [email protected] und auch über die Website https://www.verbraucherschlichtung.at/.

19.3 Weiters kann die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich unter [email protected] kontaktiert werden.

20. Entschädigungseinrichtung

20.1 Wertpapierfirmen, die Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 bis 10 WAG 2018 erbringen (darunter auch die Finanzdienstleistungen), sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied einer Entschädigungseinrichtung zu sein. Dies ist bei Bitpanda Financial Services der Fall. Bitpanda Financial Services ist Mitglied der österreichischen Entschädigungseinrichtung für Wertpapierfirmen, der Anlegerentschädigung von Wertpapieren GmbH ("AeW") mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Lambrechtgasse 1/10, 1040 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 187473x. 

20.2 AeW wird, vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffern 20.3 und 20.4, die FS-Kunden für Ansprüche aus den von Bitpanda Financial Services erbrachten Finanzdienstleistungen entschädigen, wenn diese Ansprüche dadurch entstanden sind, dass Bitpanda Financial Services aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das ihr Vermögen nicht in der Lage war, die ihm gehörenden und von Bitpanda Financial Services für seine Rechnung im Zusammenhang mit den Finanzdienstleistungen verwalteten Finanzinstrumente (die "geschützten Ansprüche") gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen an den FS-Kunden zurückzugeben. 

20.3 FS-Kunden müssen ihre geschützten Ansprüche (falls vorhanden) innerhalb eines Jahres nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Bitpanda Financial Services bei AeW anmelden. Wenn sie nicht innerhalb dieses Zeitraums angemeldet werden, verfallen die entsprechenden geschützten Ansprüche. Sollte ein FS-Kunde jedoch nicht in der Lage sein, seine geschützten Ansprüche rechtzeitig bei der AeW anzumelden, darf die AeW die Entschädigung aus diesem Grund nicht verweigern.

20.4 Die geschützten Forderungen eines FS-Kunden werden, soweit sie vom FS-Kunden bei der AeW gemäß Punkt 20.3. angemeldet wurden, von der AeW auf Antrag des FS-Kunden bis zu einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- (oder einem gleichwertigen Betrag in ausländischer Währung) innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Höhe und die Berechtigung der betreffenden geschützten Forderungen von der AeW gemäß § 50 Abs. 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) festgestellt wurden, ausgezahlt und abgegolten (diese Frist kann jedoch gemäß § 74 Abs. 9 WAG 2018 verlängert werden). Die geschützten Forderungen von FS-Kunden, die keine natürlichen Personen sind, sind mit 90% der geschützten Forderungen begrenzt.

AeW ist berechtigt, Schadensersatzansprüche eines FS-Kunden mit Forderungen dieses FS-Kunden an Bitpanda Financial Services (ob fällig oder nicht und ob tatsächlich oder bedingt) zu verrechnen.

20.5 Jede von der AeW gemäß Ziffer 20.4 zu leistende Entschädigungszahlung wird in Euro gezahlt. Falls die betreffenden Konten/Instrumente auf eine andere Währung als Euro lauten, wird für die Berechnung des von der AeW an den FS-Kunden zu zahlenden Betrags der mittlere Wechselkurs des Tages verwendet, an dem der Entschädigungsfall eingetreten ist.

20.6 Wenn ein FS-Kunde die Entschädigungszahlung (falls vorhanden) von der AeW nicht innerhalb der unter Punkt 20.4 genannten Frist erhalten hat, sollte der FS-Kunde die AeW direkt per E-Mail ([email protected]) oder per Telefon (+43 (0)1 513 39 42) kontaktieren.

 20.7 Auf Anfrage eines FS-Kunden stellt Bitpanda Financial Services kostenlos ausführlichere schriftliche Informationen über die oben beschriebene Entschädigungsregelung zur Verfügung. Weitere Informationen über die Entschädigungsregelung können auch auf der Website der AeW (www.aew.at) abgerufen werden.

20.8 Nach geltendem Recht (siehe § 47 (2) ESAEG) sind bestimmte Ansprüche von der oben beschriebenen Entschädigung ausgeschlossen. Dazu gehören (unter anderem, aber nicht nur) die folgenden:

i. Ansprüche von Personen, die Bitpanda Financial Services nahestehen, wie Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder, Wirtschaftsprüfer und Personen, die mindestens 5% des Kapitals von Bitpanda Financial Services halten, auch wenn diese Personen in ihrer Funktion für verbundene Unternehmen tätig sind;

ii. Ansprüche von Angehörigen von Personen, die Bitpanda Financial Services nahe stehen, und von Dritten, wenn der nahe Angehörige oder der Dritte im Auftrag von Bitpanda Financial Services handelt;

iii. Ansprüche von Dritten, die auf Rechnung von Personen handeln, die mit Bitpanda Financial Services in Verbindung stehen;

iv. Ansprüche von verbundenen Unternehmen;

v. Forderungen im Zusammenhang mit Transaktionen, auf deren Grundlage Personen in Strafverfahren wegen Geldwäsche verurteilt wurden;

vi. Forderungen, für die der FS-Kunde auf individueller Basis Zinsen oder andere finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer Verschlechterung der Finanzlage von Bitpanda Financial Services beigetragen haben; und

vii. Forderungen von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 221 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) erfüllen.

20.9 Aktivitäten anderer Unternehmen der Bitpanda-Gruppe, einschließlich der Bitpanda GmbH, sind nicht Bitpanda Financial Services zuzurechnen. Wenn ein FS-Kunde daher keine Gelder/Instrumente von der Bitpanda GmbH und/oder einem anderen Unternehmen der Bitpanda-Gruppe zurückerhalten kann, hat der FS-Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung gegenüber der AeW, da ein solcher Anspruch gegen die Bitpanda GmbH/ein anderes Unternehmen der Bitpanda-Gruppe nicht durch das von der AeW eingerichtete Anlegerentschädigungssystem (wie oben beschrieben) abgedeckt ist. 

Dies gilt insbesondere für A-Token, da der FS-Kunde bei A-Token keine Wertpapiere, sondern lediglich einen Anspruch gegen die Bitpanda GmbH als Emittentin der A-Token erwirbt, aufgrund dessen er an der Kursentwicklung bestimmter Wertpapiere teilhaben soll.

20.10 FS-Kunden müssen sich darüber im Klaren sein, dass es sich bei einigen der von Bitpanda Financial Services über die Bitpanda-Systeme angebotenen Finanzinstrumente um Finanzinstrumente handelt, die von Unternehmen der Bitpanda-Gruppe (mit Ausnahme von Bitpanda Financial Services, die keine Finanzinstrumente emittiert; siehe auch Punkt 4.4 oben) ausgegeben werden ("proprietäre Finanzinstrumente"), insbesondere von der Bitpanda GmbH. Der Vertrieb/Verkauf von proprietären Finanzinstrumenten verschafft dem betreffenden Unternehmen der Bitpanda-Gruppe einen wirtschaftlichen Vorteil, der über die von Bitpanda Financial Services erhobenen Gebühren für die den FS-Kunden angebotenen Finanzdienstleistungen hinausgeht. Der Umfang der von Bitpanda Financial Services über die Bitpanda-Systeme angebotenen Finanzinstrumente umfasst daher auch "Eigenprodukte" im Sinne des § 73 Abs. 7 WAG 2018.

Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass der Vertrieb/Verkauf von Finanzinstrumenten über das Bitpanda-System, abgesehen von den proprietären Finanzinstrumenten, Bitpanda Financial Services keinen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, der über die Gebühren hinausgeht, die Bitpanda Financial Services für die den FS-Kunden angebotenen Finanzdienstleistungen erhebt.

Anhang I

1. Mitwirkungspflicht im Rahmen der Meldepflichten

Als regulierte Wertpapierfirma ist Bitpanda Financial Services verpflichtet, Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu melden, wenn der Basiswert ein an einem Handelsplatz gehandeltes Instrument ist. Zu den meldepflichtigen Informationen gehört eine eindeutige nationale Nummer für natürliche Personen, wobei in einer Vielzahl europäischer Länder die CONCAT-ID als Kennung für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Meldepflichten an Finanzmärkte zugelassen ist. Der CONCAT wird dabei aus Staatsbürgerschaft, Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum einer Person ermittelt.

2. Nachstehende Länder verlangen die CONCAT-ID als "Kennung erster Priorität":

  • Österreich

  • Deutschland

  • Frankreich

  • Ungarn

  • Irland

  • Luxemburg

3. Nachstehende Länder verlangen als "Kennung erster Priorität" eine andere Identifikationsnummer als die CONCAT-ID. Bitpanda Kunden, die Staatsbürger der nachstehenden Länder sind, werden aufgefordert nach Registrierung für die Bitpanda Systeme die entsprechende Identifikationsnummer an [email protected] zu übermitteln.

  • Belgien: Belgische Nationalregisternummer (Numéro de registre national – Rijksregisternummer)

  • Bulgarien: Bulgarische Personennummer

  • Dänemark: Persönlicher Identitätscode (10 alphanumerische Ziffern: TTMMJJXXXX)

  • Finnland: Persönlicher Identitätscode

  • Griechenland: 10-stelliger DSS Investor Share

  • Kroatien: Persönliche Identifikationsnummer (OIB - Osobni identifikacijski broj)

  • Liechtenstein: Nationale Reisepassnummer oder nationale Personalausweisnummer 

  • Litauen: Persönlicher Code (Asmens kodas) oder nationale Reisepassnummer (Asmens kodas)

  • Lettland: Persönlicher Code (Personas Kods)

  • Niederlande: Nationale Reisepassnummer oder nationale Personalausweisnummer 

  • Norwegen: 11-stellige Personenkennziffer (Foedselsnummer)

  • Portugal: Steuernummer (Número de Identificacao Fiscal) oder nationale Reisepassnummer

  • Rumänien: Nationale Identifikationsnummer (Cod Numeric Personal) oder nationale Reisepassnummer

  • Schweden: Persönliche Identifikationsnummer

  • Slowenien: Persönliche Identifikationsnummer (EMŠO: Enotna Maticna Stevilka)

  • Slowakei: Persönliche Kennzahl (Rodné číslo) oder nationale Reisepassnummer 

  • Tschechien: Nationale Identifikationsnummer (Rodné číslo) oder Reisepassnummer 

  • Vereinigtes Königreich: Nationale Versicherungsnummer des Vereinigten Königreichs

  • Zypern: Nationale Reisepassnummer

4. FS Kunden, die Staatsbürger von Ländern sind, die die CONCAT-ID für aufsichtsrechtliche Meldezwecke nicht akzeptieren, müssen nach erfolgter Angemessenheitsprüfung die folgenden Identifikationsnummern/Codes angeben. Die Nutzung der von Bitpanda Financial Services angebotenen Dienstleistungen ist ohne die Angabe der jeweiligen Identifikationsnummer nicht möglich.

  • Estland: Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)

  • Island: Persönlicher Identifikationscode (Kennitala)

  • Italien: Abgabencode (Codice Fiscale)

  • Malta: Nationale Identifikationsnummer oder nationale Reisepassnummer 

  • Polen: Nationale Identifikationsnummer (PESEL) oder Steuernummer (Numer identyfikacji podatkowej)

  • Spanien: Abgabencode (Código de identificación fiscal)

Anhang II

Durchführungspolitik

Teil A (A-Token und L-Token)

Diese Durchführungspolitik setzt die §§ 62 bis 65 WAG 2018 sowie die relevanten Abschnitte der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 um. Die Durchführungspolitik beschreibt die Grundsätze der Ausführung von Kundenaufträgen zum Erwerb und zur Veräußerung der von Bitpanda Financial Services angebotenen Finanzinstrumente im bestmöglichen Interesse des FS Kunden. 

Bitpanda Financial Services nimmt ausschließlich Aufträge des FS Kunden entgegen und leitet diese an die Emittentin weiter. Der Emittent führt die Aufträge dann aus.

Durch die Annahme des Auftrags eines FS Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem FS Kunden und Bitpanda Financial Services zustande. Bitpanda Financial Services ist daher verpflichtet, den Auftrag an die Emittentin weiterzuleiten, und falls die Emittentin die Bedingungen des ihr übermittelten Auftrags durch tatsächliche Erfüllung akzeptiert (d.h. dem FS Kunden das im Auftrag des FS Kunden genannte Finanzinstrument zur Verfügung stellt), ist der FS Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an die Emittentin zu zahlen.

Mit der Zustimmung zu den Financial Services AGB hat der FS Kunde dieser Durchführungspolitik in der jeweils geltenden Fassung zugestimmt. Wird die Zustimmung durch den FS Kunden nicht erteilt, kann Bitpanda Financial Services keine Aufträge des FS Kunden annehmen. Wird die Zustimmung widerrufen, nimmt Bitpanda Financial Services weder Erwerbsaufträge, noch Beendigungsaufträge, noch Aufträge zur Schließung offener Derivatepositionen an und führt diese auch nicht entsprechend den ausdrücklichen Anweisungen des FS Kunden aus.

1. Umfang der Anwendung

Bitpanda Financial Services wendet diese Durchführungspolitik auf die Annahme und Ausführung von Aufträgen im Zusammenhang mit A-Token und L-Token an. Für alle anderen Dienstleistungen, Vermögenswerte und Produkte, die über die Bitpanda Systeme angeboten werden, gelten die in dieser Durchführungspolitik dargelegten Grundsätze nicht.

2. Vorrang von Kundenanweisungen

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Anweisungen des FS Kunden mit dieser Durchführungspolitik übereinstimmen. Es ist jedoch möglich, dass der FS Kunde Bitpanda Financial Services ausdrückliche Anweisungen für die Durchführung seines Auftrags erteilt. Weicht eine solche Anweisung von dieser Durchführungspolitik ab, ist Bitpanda Financial Services von der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Durchführungspolitik soweit befreit, als dies zur Ausführung der Anweisung des FS Kunden erforderlich ist, sodass die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für den FS Kunden nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bitpanda Financial Services behält sich im Einzelfall vor, Anweisungen bzw. die damit verbundenen Aufträge abzulehnen, wenn die Ausführung des Derivatkontraktes und der Anweisung des FS Kunden operativ oder rechtlich nicht möglich ist.

3. Allgemeine Durchführungspolitik

Bitpanda Financial Services wird mangels ausdrücklicher Anweisungen alle Aufträge in Übereinstimmung mit dieser Durchführungspolitik behandeln und sich bemühen, das bestmögliche Ergebnis für den FS Kunden in Bezug auf jeden einzelnen Auftrag zu erreichen. 

Zur Bestimmung des bestmöglichen Ergebnisses werden von Bitpanda Financial Services insbesondere der Preis des Finanzinstruments, die Ausführungskosten, die die Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung sowie die Art und der Umfang des Auftrags berücksichtigt.

Durch die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit Bitpanda Financial Services akzeptiert der FS Kunde daher, dass die oben genannten Punkte Vorrang vor anderen Aspekten haben, wie z. B. dem besten verfügbaren Preis, der Verfügbarkeit verschiedener Handelsplätze oder der Tatsache, dass der FS Kunde weder tatsächliche Aktien/ETFs noch Eigentum an Aktien/ETFs erwirbt.

Für den Fall außergewöhnlicher Marktbedingungen, einer Marktstörung oder sonstigen besonderen Umstände kann Bitpanda Financial Services (wenn sie es für notwendig erachtet) von dieser Durchführungspolitik abweichen. Dies gilt insbesondere bei erheblichen untertägigen Kursschwankungen, erheblichen vorübergehenden Erhöhungen der zu bearbeitenden Aufträge, einem Rechnerausfall, bei Systemengpässen oder Softwarefehlern. Auch unter diesen Umständen wird sich Bitpanda Financial Services bemühen, die Aufträge bestmöglich auszuführen.

4. Ausführung außerhalb der gewöhnlichen Handelszeiten

Um sicherzustellen, dass Aufträge auch außerhalb der üblichen Börsenhandelszeiten im besten Interesse des FS Kunden ausgeführt werden, wird der letzte verfügbare Kurs des Finanzinstruments am jeweiligen Handelstag von Bitpanda Financial Services bis zur Öffnung des jeweiligen Handelsplatzes für das zugrunde liegende Instrument am nächstmöglichen Handelstag beibehalten und garantiert.

5. Ausführungsplätze

Bitpanda Financial Services ist nicht Mitglied einer Börse, eines geregelten Marktes oder eines anderen Handelsplatzes im Sinne des § 1 Z 26 WAG 2018.

Alle von Bitpanda Financial Services angenommenen und übermittelten Aufträge werden von der Emittentin ausschließlich über die Bitpanda Systeme ausgeführt, die kein regulierter Handelsplatz gemäß § 1 Z 26 WAG 2018 sind. Es ist nicht möglich, Aufträge in Bezug auf die über die Bitpanda Systeme angebotenen Finanzinstrumente auf anderen Handelsplätzen auszuführen oder solche Finanzinstrumente an andere Personen oder Dienstleister zu übertragen.

6. Anbieter von Preisinformationsdiensten

Die Preisermittlung in Bezug auf die über die Bitpanda Systeme angebotenen A-Token und L-Token erfolgt entsprechend der angepassten Group AGB und der Bitpanda GmbH & BAM AGB. Zur Preisermittlung werden ein oder mehrere Anbieter von Preisinformationsdiensten herangezogen. Welche konkreten Anbieter von Preisinformationsdiensten zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Konkurrenz eingesetzt werden, wird über die Bitpanda Systeme veröffentlicht. Die vorgenannten Grundsätze beziehen sich ausschließlich darauf, welcher Anbieter von Preisinformationsdiensten das bessere Ergebnis für den Nutzer in Bezug auf den einzelnen A-Token und L-Token bietet. Anbieter von Preisinformationsdiensten sind möglicherweise keine Benchmark-Administratoren im Sinne der EU-Verordnung 2016/1011/EU (Benchmark-Verordnung) und damit nicht in der EU reguliert. 

7. Mitteilung über Änderungen der Durchführungspolitik

Wenn Bitpanda Financial Services wesentliche Änderungen an dieser Durchführungspolitik vornimmt, werden alle FS Kunden über diese Änderungen informiert. Als wesentliche Änderungen gelten nur solche, die für den FS Kunden relevant sind, wie z.B. die Teilnahme an geregelten Märkten oder multilateralen Handelssystemen. Bei wesentlichen Änderungen dieser Durchführungspolitik gemäß § 64 Abs 1 WAG 2018 ist für das Wirksamwerden der Änderungen die Zustimmung des FS Kunden erforderlich.


Teil B (S-Token)

Diese Durchführungspolitik setzt die §§ 62 bis 65 WAG und die entsprechenden Abschnitte der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 um. Die Ausführungsgrundsätze beschreiben die Grundsätze der Ausführung von Kundenaufträgen zum Erwerb und zur Veräußerung der von Bitpanda Financial Services angebotenen Finanzinstrumente im besten Interesse des FS-Kunden. 

Bitpanda Financial Services ist im Einklang mit den Anforderungen für den Handel auf eigene Rechnung gemäß § 1(3)(c) WAG tätig und betreibt einen Eigenhandel mit seinen Kunden.

Durch die Annahme des Auftrags eines FS-Kunden kommt ein Vertrag zwischen diesem FS-Kunden und Bitpanda Financial Services zustande. Bitpanda Financial Services ist daher verpflichtet, den Auftrag an den Emittenten weiterzuleiten, und wenn der Emittent die Bedingungen des ihm übermittelten Auftrags durch tatsächliche Erfüllung akzeptiert (d.h. dem FS-Kunden das im Auftrag des FS-Kunden genannte Finanzinstrument zur Verfügung stellt), ist der FS-Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Emittenten zu zahlen.

Mit der Zustimmung zu den  Financial Services AGB hat der FS-Kunde dieser Execution Policy in der jeweils gültigen Fassung zugestimmt. Wird die Zustimmung durch den FS-Kunden nicht erteilt, kann Bitpanda Financial Services keine Aufträge des FS-Kunden annehmen. Wird die Zustimmung widerrufen, nimmt Bitpanda Financial Services weder Kauf- noch Kündigungsaufträge noch Aufträge zur Schließung offener Derivatepositionen an und führt diese nicht gemäß den ausdrücklichen Weisungen des FS-Kunden aus. 

Soweit es sich um S-Token handelt, werden alle Transaktionen in S-Token, die über die Bitpanda-Systeme abgewickelt werden, mit Bitpanda Financial Services abgeschlossen.

Dies bedeutet, dass Bitpanda Financial Services die einzige vertragliche Gegenpartei jeder Transaktion ist, die von einem FS-Kunden in Bezug auf S-Token über das Bitpanda-System abgeschlossen wird, wobei Bitpanda Financial Services in jedem Fall als Auftraggeber auf eigene Rechnung handelt. Keine der über das Bitpanda-System getätigten Transaktionen in Bezug auf S-Token wird an Dritte übermittelt oder von Bitpanda Financial Services an einem externen Handelsplatz ausgeführt.

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