Anhang I
1. Mitwirkungspflicht im Rahmen der Meldepflichten
Als regulierte Wertpapierfirma ist Bitpanda Financial Services verpflichtet, Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu melden, wenn der Basiswert ein an einem Handelsplatz gehandeltes Instrument ist. Zu den meldepflichtigen Informationen gehört eine eindeutige nationale Nummer für natürliche Personen, wobei in einer Vielzahl europäischer Länder die CONCAT-ID als Kennung für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Meldepflichten an Finanzmärkte zugelassen ist. Der CONCAT wird dabei aus Staatsbürgerschaft, Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum einer Person ermittelt.
2. Nachstehende Länder verlangen die CONCAT-ID als "Kennung erster Priorität":
- Österreich
- Deutschland
- Frankreich
- Ungarn
- Irland
- Luxemburg
3. Nachstehende Länder verlangen als "Kennung erster Priorität" eine andere Identifikationsnummer als die CONCAT-ID. Bitpanda-Kunden, die Staatsbürger der nachstehenden Länder sind, werden aufgefordert nach Registrierung für das Bitpanda System die entsprechende Identifikationsnummer an support@bitpanda.com zu übermitteln.
- Belgien: Belgische Nationalregisternummer (Numéro de registre national – Rijksregisternummer)
- Bulgarien: Bulgarische Personennummer
- Dänemark: Persönlicher Identitätscode (10 alphanumerische Ziffern: TTMMJJXXXX)
- Finnland: Persönlicher Identitätscode
- Griechenland: 10-stelliger DSS Investor Share
- Kroatien: Persönliche Identifikationsnummer (OIB - Osobni identifikacijski broj)
- Liechtenstein: Nationale Reisepassnummer oder nationale Personalausweisnummer
- Litauen: Persönlicher Code (Asmens kodas) oder nationale Reisepassnummer (Asmens kodas)
- Lettland: Persönlicher Code (Personas Kods)
- Niederlande: Nationale Reisepassnummer oder nationale Personalausweisnummer
- Norwegen: 11-stellige Personenkennziffer (Foedselsnummer)
- Portugal: Steuernummer (Número de Identificacao Fiscal) oder nationale Reisepassnummer
- Rumänien: Nationale Identifikationsnummer (Cod Numeric Personal) oder nationale Reisepassnummer
- Schweden: Persönliche Identifikationsnummer
- Slowenien: Persönliche Identifikationsnummer (EMŠO: Enotna Maticna Stevilka)
- Slowakei: Persönliche Kennzahl (Rodné číslo) oder nationale Reisepassnummer
- Tschechien: Nationale Identifikationsnummer (Rodné číslo) oder Reisepassnummer
- Vereinigtes Königreich: Nationale Versicherungsnummer des Vereinigten Königreichs
- Zypern: Nationale Reisepassnummer
4. FS Kunden, die Staatsbürger von Ländern sind, die die CONCAT-ID für aufsichtsrechtliche Meldezwecke nicht akzeptieren, müssen nach erfolgter Angemessenheitsprüfung die folgenden Identifikationsnummern/Codes angeben. Die Nutzung der von Bitpanda Financial Services angebotenen Dienstleistungen ist ohne die Angabe der jeweiligen Identifikationsnummer nicht möglich.
- Estland: Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)
- Island: Persönlicher Identifikationscode (Kennitala)
- Italien: Abgabencode (Codice Fiscale)
- Malta: Nationale Identifikationsnummer oder nationale Reisepassnummer
- Polen: Nationale Identifikationsnummer (PESEL) oder Steuernummer (Numer identyfikacji podatkowej)
- Spanien: Abgabencode (Código de identificación fiscal)
Anhang II
Durchführungspolitik
Diese Durchführungspolitik setzt die §§ 62 bis 65 WAG 2018 sowie die relevanten Abschnitte der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 um. Die Durchführungspolitik beschreibt die Grundsätze der Ausführung von Kundenaufträgen zum Erwerb und zur Veräußerung der von Bitpanda Financial Services angebotenen Finanzinstrumente im bestmöglichen Interesse des FS Kunden.
Bitpanda Financial Services nimmt ausschließlich Aufträge des FS Kunden entgegen und leitet diese an die Emittentin weiter. Die Emittentin führt die Aufträge dann aus.
Durch die Annahme des Auftrags eines FS Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem FS Kunden und Bitpanda Financial Services zustande. Bitpanda Financial Services ist daher verpflichtet, den Auftrag an die Emittentin weiterzuleiten, und falls die Emittentin die Bedingungen des ihr übermittelten Auftrags durch tatsächliche Erfüllung akzeptiert (d.h. dem FS Kunden das im Auftrag des FS Kunden genannte Finanzinstrument zur Verfügung stellt), ist der FS Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an die Emittentin zu zahlen.
Mit der Zustimmung zu den Financial Services AGB hat der FS Kunde dieser Durchführungspolitik in der jeweils geltenden Fassung zugestimmt. Wird die Zustimmung durch den FS Kunden nicht erteilt, kann Bitpanda Financial Services keine Aufträge des FS Kunden annehmen. Wird die Zustimmung widerrufen, nimmt Bitpanda Financial Services weder Erwerbsaufträge, noch Beendigungsaufträge, noch Aufträge zur Schließung offener Derivatepositionen an und führt diese auch nicht entsprechend den ausdrücklichen Anweisungen des FS Kunden aus.
- Umfang der Anwendung
Bitpanda Financial Services wendet diese Durchführungspolitik auf die Annahme und Ausführung von Aufträgen im Zusammenhang mit A-Token an. Für alle anderen Dienstleistungen, Vermögenswerte und Produkte, die über das Bitpanda System angeboten werden, gelten die in dieser Durchführungspolitik dargelegten Grundsätze nicht. - Vorrang von Kundenanweisungen
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Anweisungen des FS Kunden mit dieser Durchführungspolitik übereinstimmen. Es ist jedoch möglich, dass der FS Kunde Bitpanda Financial Services ausdrückliche Anweisungen für die Durchführung seines Auftrags erteilt. Weicht eine solche Anweisung von dieser Durchführungspolitik ab, ist Bitpanda Financial Services von der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Durchführungspolitik soweit befreit, als dies zur Ausführung der Anweisung des FS Kunden erforderlich ist, sodass die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für den FS Kunden nicht mehr gewährleistet werden kann.Bitpanda Financial Services behält sich im Einzelfall vor, Anweisungen bzw. die damit verbundenen Aufträge abzulehnen, wenn die Ausführung des Derivatkontraktes und der Anweisung des FS Kunden operativ oder rechtlich nicht möglich ist. - Allgemeine Durchführungspolitik
Bitpanda Financial Services wird mangels ausdrücklicher Anweisungen alle Aufträge in Übereinstimmung mit dieser Durchführungspolitik behandeln und sich bemühen, das bestmögliche Ergebnis für den FS Kunden in Bezug auf jeden einzelnen Auftrag zu erreichen.Zur Bestimmung des bestmöglichen Ergebnisses werden von Bitpanda Financial Services insbesondere der Preis des Finanzinstruments, die Ausführungskosten, die Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung sowie die Art und der Umfang des Auftrags berücksichtigt.Durch die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit Bitpanda Financial Services akzeptiert der FS Kunde daher, dass die oben genannten Punkte Vorrang vor anderen Aspekten haben, wie z. B. dem besten verfügbaren Preis, der Verfügbarkeit verschiedener Handelsplätze oder der Tatsache, dass der FS Kunde weder tatsächliche Aktien/ETFs noch Eigentum an Aktien/ETFs erwirbt.Für den Fall außergewöhnlicher Marktbedingungen, einer Marktstörung oder sonstigen besonderen Umstände kann Bitpanda Financial Services (wenn sie es für notwendig erachtet) von dieser Durchführungspolitik abweichen. Dies gilt insbesondere bei erheblichen untertägigen Kursschwankungen, erheblichen vorübergehenden Erhöhungen der zu bearbeitenden Aufträge, einem Rechnerausfall, bei Systemengpässen oder Softwarefehlern. Auch unter diesen Umständen wird sich Bitpanda Financial Services bemühen, die Aufträge bestmöglich auszuführen. - Ausführung außerhalb der gewöhnlichen Handelszeiten
Um sicherzustellen, dass Aufträge auch außerhalb der üblichen Börsenhandelszeiten im besten Interesse des FS Kunden ausgeführt werden, wird der letzte verfügbare Kurs des Finanzinstruments am jeweiligen Handelstag von Bitpanda Financial Services bis zur Öffnung des jeweiligen Handelsplatzes für das zugrunde liegende Instrument am nächstmöglichen Handelstag beibehalten und garantiert. - Ausführungsplätze
Bitpanda Financial Services ist nicht Mitglied einer Börse, eines geregelten Marktes oder eines anderen Handelsplatzes im Sinne des § 1 Z 26 WAG 2018.Alle von Bitpanda Financial Services angenommenen und übermittelten Aufträge werden von der Emittentin ausschließlich über das Bitpanda System ausgeführt, das kein regulierter Handelsplatz gemäß § 1 Z 26 WAG 2018 ist. Es ist nicht möglich, Aufträge in Bezug auf die über das Bitpanda System angebotenen Finanzinstrumente auf anderen Handelsplätzen auszuführen oder solche Finanzinstrumente an andere Personen oder Dienstleister zu übertragen. - Anbieter von Preisinformationsdiensten
Die Preisermittlung in Bezug auf die über das Bitpanda System angebotenen A-Token erfolgt entsprechend der anwendbaren Bitpanda AGB. Zur Preisermittlung werden ein oder mehrere Anbieter von Preisinformationsdiensten herangezogen. Welche konkreten Anbieter von Preisinformationsdiensten zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Konkurrenz eingesetzt werden, wird über das Bitpanda System veröffentlicht.Die vorgenannten Grundsätze beziehen sich ausschließlich darauf, welcher Anbieter von Preisinformationsdiensten das bessere Ergebnis für den Nutzer in Bezug auf den einzelnen A-Token bietet. Anbieter von Preisinformationsdiensten sind möglicherweise keine Benchmark-Administratoren im Sinne der EU-Verordnung 2016/1011/EU (Benchmark-Verordnung) und damit nicht in der EU reguliert. - Mitteilung über Änderungen der Durchführungspolitik
Wenn Bitpanda Financial Services wesentliche Änderungen an dieser Durchführungspolitik vornimmt, werden alle FS Kunden über diese Änderungen informiert. Als wesentliche Änderungen gelten nur solche, die für den FS Kunden relevant sind, wie z.B. die Teilnahme an geregelten Märkten oder multilateralen Handelssystemen. Bei wesentlichen Änderungen dieser Durchführungspolitik gemäß § 64 Abs 1 WAG 2018 ist für das Wirksamwerden der Änderungen die Zustimmung des FS Kunden erforderlich.