Version 1.0, vom 10. Oktober, 2024
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1.1 Anwendungsbereich. Die folgenden "S-Token-Bedingungen" der Bitpanda Financial Services GmbH ("BPFS") legen die zusätzlichen Bedingungen fest, die auf "Transaktionen" zwischen einem Kunden von BPFS ("Du") und BPFS in Bezug auf die digitale Darstellung von Assets anwendbar sind, die unter dem Punkt "Security Token" der "Bitpanda-Plattform" aufgelistet sind und als "S-Token" bezeichnet werden (die auf der Bitpanda-Plattform von Zeit zu Zeit verfügbaren S-Token, die "unterstützten Assets").
Die S-Token-Bedingungen gelten zusätzlich zu den BPFS AGB, den Bitpanda GmbH & BAM AGB sowie den Group AGB, wenn Transaktionen über S-Token auf der Bitpanda-Plattform abgeschlossen werden.
Die Punkte 27 und 28 der Group AGB gelten sinngemäß auch für diese S-Token-Bedingungen.
1.2 Konflikte zwischen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Konflikts zwischen den BPFS AGB, den Bitpanda GmbH & BAM AGB oder den Group AGB und diesen S-Token-Bedingungen haben diese S-Token-Bedingungen Vorrang.
1.3 Änderungen. BPFS kann diese S-Token-Bedingungen im Sinne von Punkt 3 der Group AGB ändern.
1.4 Definitionen. Unter Anführungszeichen gestellte Begriffe in fett gedruckter Schrift ("[xyz]") haben – wenn sie in diesen S-Token Bedingungen verwendet werden – jene Bedeutung, die ihnen im Anhang zu diesen S-Token-Bedingungen (Definitionen) zugewiesen ist. Wenn Du in Deutschland ansässig bist und eine Vertragsbeziehung zu Bitpanda Asset Management GmbH hast, gilt jede Bezugnahme in diesen S-Token-Bedingungen auf "F-Token" als Bezugnahme auf "E-Geld".
1.5 S-Token. S-Token sind von (nicht mit BPFS verbundenen) Dritten (die "Emittenten") mittels Distributed-Ledger-Technologie (z.B. ERC-20 Token auf der "Ethereum"-Blockchain) ausgegebene Token, die aufgrund ihrer wertpapierähnlichen Merkmale und Struktur als Finanzinstrumente im Sinne des "WAG 2018" qualifizieren.
1.6 Vertragspartner. Wann immer Du eine Transaktion über S-Token auf der Bitpanda-Plattform abschließt, wird diese Transaktion zwischen Dir und BPFS abgeschlossen. Dies bedeutet, dass BPFS Deine (ausschließliche) Vertragspartnerin hinsichtlich jeder Transaktion über S-Token auf der Bitpanda-Plattform ist, wobei BPFS jeweils auf eigene Rechnung handelt.
1.7 Wertpapierdienstleistungen. In Bezug auf S-Token erbringt BPFS keine Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen gemäß dem WAG 2018 außer jenen Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, die in diesen S-Token-Bedingungen und in Punkt 6 und 7 der BPFS AGB näher spezifiziert sind. Insbesondere erbringt BPFS keine Form der Anlageberatung in Bezug auf S-Token. Insoweit sind keine von BPFS auf oder in Zusammenhang mit der Bitpanda-Plattform zur Verfügung gestellten Informationen oder Mitteilungen in Bezug auf S-Token als persönliche Empfehlung an Dich zu verstehen, Transaktionen über S-Token abzuschließen. Du triffst Anlageentscheidungen in Bezug auf S-Token eigenverantwortlich und musst daher jegliche (Total-)Verluste, die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Transaktionen über S-Token auf der Bitpanda-Plattform entstehen, selbst tragen. Ebenso wenig erbringt BPFS Dir gegenüber rechtliche oder steuerliche Beratungsdienstleistungen. Bitte beachte, dass Du dementsprechend auch keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatungsdienstleistungen von BPFS verlangen kannst. BPFS empfiehlt Dir, vor der Entscheidung über eine Anlage in S-Token (und vor dem Abschluss entsprechender Transaktionen) auf der Bitpanda-Plattform umfassende professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
2.1 Angebotsmechanismus. BPFS bietet Dir die Möglichkeit, "Angebote" für den Kauf oder Verkauf von S-Token über die Bitpanda-Plattform gemäß den in Punkt 4.6 ff. der Bitpanda GmbH & BAM AGB festgelegten Bedingungen und Einschränkungen abzugeben (wobei jede Bezugnahme in Punkt 4.6 ff. der Bitpanda GmbH & BAM AGB auf "E-Token" als Bezugnahme auf S-Token und jede Bezugnahme auf "Bitpanda GmbH / BAM" als Bezugnahme auf BPFS zu verstehen ist).
2.2 Annahmemechanismus. BPFS wird jedes von Dir über die Bitpanda-Plattform abgegebene Angebot zum Kauf oder Verkauf von S-Token gemäß den in Punkt 4.14 ff. der Bitpanda GmbH & BAM AGB festgelegten Bedingungen annehmen oder ablehnen (wobei jede Bezugnahme in Punkt 4.14 ff. der Bitpanda GmbH & BAM AGB auf "E-Token" als Bezugnahme auf S-Token und jede Bezugnahme auf "Bitpanda GmbH / BAM" als Bezugnahme auf BPFS zu verstehen ist).
2.3 Einschränkungen. Zusätzlich zu den in Punkt 4.19 der Bitpanda GmbH & BAM beschriebenen Ereignissen und Umständen kann BPFS Deine Möglichkeit, Angebote für den Kauf oder Verkauf von S-Token über die Bitpanda-Plattform abzugeben, vorübergehend aussetzen oder jedes solche Angebot ablehnen, wenn folgende Ereignisse oder Umstände eintreten: (a) Es ist keine ausreichende Liquidität in Bezug auf die betreffenden S-Token vorhanden (d.h. BPFS ist aufgrund eines Mangels an betreffenden S-Token nicht in der Lage, Angebote zu erfüllen) oder (b) BPFS erhält – aus welchem Grund auch immer – keine aktuellen Preisinformationen in Bezug auf die betreffenden S-Token vom Emittenten (sofern Preisinformationen vom Emittenten zur Verfügung gestellt werden und diese Preisinformationen für die Preisbildung auf der Bitpanda-Plattform notwendig sind).
2.4 Sparpläne. BPFS bietet Dir die Möglichkeit, einen "Sparplan" für den Kauf von S-Token gemäß den in Punkt 5 der Bitpanda GmbH & BAM AGB festgelegten Bedingungen einzurichten (wobei jede Bezugnahme in Punkt 5 der Bitpanda GmbH & BAM AGB auf "E-Token" als Bezugnahme auf S-Token und jede Bezugnahme auf "Bitpanda GmbH / BAM" als Bezugnahme auf BPFS zu verstehen ist).
2.5 Kein verbindliches Angebot. Die auf der Bitpanda-Plattform für den Kauf und Verkauf von S-Token angegebenen Zahlen und Preise stellen keine verbindlichen Angebote von BPFS dar, sondern vielmehr eine Einladung an Dich, BPFS ein Angebot gemäß Punkt 2.1 oben zu unterbreiten (invitatio ad offerendum).
2.6 Transaktionsbestätigung. BPFS wird jede auf der Bitpanda-Plattform in Bezug auf S-Token durchgeführte Transaktion unverzüglich bestätigen und Dir unverzüglich die wesentlichen Informationen über die durchgeführte Transaktion übermitteln. Die Transaktionsbestätigung wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch am ersten Werktag nach der Durchführung der Transaktion, per E-Mail an Dich versendet.
2.7 Verkauf von S-Token. Wenn Du S-Token auf der Bitpanda-Plattform verkaufst, erhältst Du den Verkaufserlös nicht in EURO, sondern in "F-Token" (im Wert des auf der Bitpanda-Plattform in EURO angezeigten Verkaufspreises).
2.8 Preise. Der auf der Bitpanda-Plattform angezeigte Preis für den Kauf oder Verkauf von S-Token basiert auf einem vorab festgelegten Preisbildungsmechanismus. Der angewandte Preisbildungsmechanismus kann für jeden gelisteten S-Token unterschiedlich sein. In manchen Fällen wird der für den Kauf oder Verkauf von S-Token auf der Bitpanda-Plattform angezeigte Preis ausschließlich auf Basis des vom Emittenten festgelegten Preisbildungsmechanismus bestimmt (auf den BPFS keinen Einfluss hat). Eine Beschreibung des für einen S-Token angewandten Preisbildungsmechanismus findest Du im entsprechenden "Anlegerinformationsdokument". Siehe bitte Punkt 6.3 unten für eine Beschreibung der mit der Preisgestaltung von S-Token verbundenen Risiken.
2.9 Prospekte. Spezifische und detaillierte Informationen zu einem gelisteten S-Token findest Du im zugehörigen, vom Emittenten des S-Token veröffentlichten Prospekt (sowie in allfälligen Prospektnachträgen). Die Prospekte (sowie allfällige Prospektnachträge) für die unterstützten Assets stehen zum Download auf der Bitpanda-Plattform zur Verfügung. Darüber hinaus wird der vom Emittenten des betreffenden S-Token veröffentlichte Prospekt im Rahmen des Kaufprozesses (in Form von Hyperlinks) zum Download bereitgestellt.
Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass BPFS nicht für den Inhalt der Prospekte (und allfälliger Prospektnachträge) der unterstützten Assets verantwortlich ist und daher auch nicht für den Inhalt der Prospekte (oder allfälliger Prospektnachträge) haftbar gemacht werden kann. Der jeweilige Emittent ist für den Inhalt des entsprechenden Prospekts (und allfälliger Prospektnachträge) verantwortlich und haftbar. Bitte beachte in diesem Zusammenhang auch Punkt 12 der BPFS AGB.
2.10 Änderung der unterstützten Assets. BPFS behält sich das Recht vor, den Umfang der unterstützten Assets von Zeit zu Zeit zu ändern (d.h. neue S-Token zu listen und derzeit gelistete S-Token von der Bitpanda-Plattform zu entfernen). Im Falle der Entfernung von S-Token von der Bitpanda-Plattform gilt das unter Punkt 5.2 unten im Detail beschriebene Verfahren.
2.11 Gebühren. Für jede auf der Bitpanda-Plattform in Bezug auf S-Token durchgeführte Transaktion fällt eine Gebühr an, die an BPFS zu entrichten ist. Diese Gebühr wird im Zeitpunkt der erfolgreichen Durchführung der entsprechenden Transaktion fällig und zahlbar. Die für die Durchführung einer Transaktion über S-Token auf der Bitpanda-Plattform an BPFS zu zahlende Gebühr wird (automatisch) von dem in Deinem Bitpanda-Kundenkonto vorhandenen F-Token-Guthaben abgezogen. Der auf der Bitpanda-Plattform für den Kauf oder Verkauf von S-Token angezeigte Preis beinhaltet die für die Durchführung der Transaktion anfallende Gebühr bereits.
Die Höhe der für jede auf der Bitpanda-Plattform in Bezug auf S-Token durchgeführte Transaktion anfallende Gebühr ist im separaten "Kostentransparenzdokument" angegeben.
2.12 Informationen in Papierform. Falls Du ein Privatkunde bist, hast Du das Recht, alle von BPFS in Bezug auf S-Token bereitgestellten Informationen kostenlos in Papierform zu erhalten. Wenn Du von diesem Recht Gebrauch machen möchtest, kontaktiere bitte unseren Kundenservice (die Kontaktdaten findest Du hier: LINK), der die Übermittlung der von Dir angeforderten Informationen in Papierform organisieren wird.
3.1 Überblick. Um BPFS-Kunden den Handel mit S-Token auf der Bitpanda-Plattform zu ermöglichen, bietet BPFS diesen bestimmte Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Aufbewahrung und Verwaltung von S-Token an. Diese Dienstleistungen werden in diesem Punkt 3 näher beschrieben (zusammen die "Verwahrungsdienstleistungen").
Jegliche S-Token, die Deinem "S-Token Wallet“ gutgeschrieben werden, entweder als Ergebnis (i) einer auf der Bitpanda Plattform in Bezug auf S-Token durchgeführten Transaktion oder (ii) eines "Bitpanda Airdrops", werden von BPFS treuhändig für Dich gehalten (d.h. in deren eigenem Namen, aber für Deine Rechnung), wobei BPFS als Treuhänderin und Du als Treugeber fungierst (alle S-Token, die von BPFS als Treuhänderin für Dich gehalten werden, werden im Folgenden auch als das "Treuhandgut" bezeichnet).
Als Treugeber bist Du der wirtschaftliche Eigentümer der S-Token und BPFS ist als Treuhänderin die zivilrechtliche Eigentümerin der S-Token nach österreichischem Zivilrecht. Ungeachtet dessen, dass BPFS die zivilrechtliche Eigentümerin der treuhändig für Dich gehaltenen S-Token ist, ist BPFS an jede Weisung, die Du BPFS gemäß diesen S-Token-Bedingungen gibst, gebunden.
3.2 Zusätzliche Kundenverifizierungen. Für Zwecke der Erbringung der Verwahrungsdienstleistungen kann BPFS zusätzliche Informationen und/oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Kundenverifizierungsprozess von Dir anfordern (z.B. einen Nachweis über die Herkunft der für Transaktionen in Bezug auf S-Token verwendeten Mittel). Falls Du die Bereitstellung dieser zusätzlichen Informationen/Dokumente verweigerst oder die von Dir bereitgestellten zusätzlichen Informationen/Dokumente begründete Bedenken im Hinblick auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung hervorrufen, kann BPFS die Verwahrungsdienstleistungen für Dich nicht erbringen oder – sofern diese bereits erbracht werden – nicht fortführen. Sollte BPFS die Verwahrungsdienstleistungen aufgrund einer der vorstehend genannten Gründe nicht mehr erbringen können, kann BPFS die bestehende Vertragsbeziehung mit Dir in Bezug auf die Aufbewahrung und Verwaltung von S-Token gemäß Punkt 12.1 ff. der Group AGB beenden und in Bezug auf die von ihr als Treuhänderin für Dich gehaltenen S-Token alle in Punkt 5.3 unten genannten Maßnahmen ergreifen.
3.3 Treuhandvereinbarung
3.3.1 Treuhandauftrag. BPFS wird das Treuhandgut für Deine Rechnung gemäß diesen S-Token-Bedingungen halten. BPFS wird das Treuhandgut dabei stets ausschließlich zu Deinen Gunsten halten und nicht (auch) zugunsten anderer Personen. Die im Rahmen dieser S-Token-Bedingungen begründeten Treuhandverhältnisse stellen daher eine einseitige Treuhand dar. BPFS wird die Verwahrungsdienstleistungen all ihren Kunden anbieten. Daher wird BPFS gleichzeitig als Treuhänderin für mehrere Kunden agieren. Darüber hinaus kann BPFS S-Token auch für eigene Rechnung halten.
Du entbindest BPFS hiermit von allen Beschränkungen in Bezug auf Insichgeschäfte und Doppelvertretung im Zusammenhang mit den Verwahrungsdienstleistungen sowie allen anderen von BPFS über oder in Zusammenhang mit der Bitpanda-Plattform angebotenen Dienstleistungen (siehe hierzu Punkt 6 und 7 der BPFS AGB).
3.3.2 Vermögenstrennung. Die von BPFS für eigene Rechnung gehaltenen S-Token (falls vorhanden) werden getrennt von jenen S-Token gehalten, die BPFS als Treuhänderin zugunsten von Kunden hält (einschließlich der S-Token, die BPFS als Treuhänderin zu Deinen Gunsten hält), sodass die von BPFS zugunsten von Kunden gehaltenen S-Token jederzeit eindeutig von den eigenen S-Token von BPFS (falls vorhanden) unterscheidbar sind.
3.3.3 Omnibus-Wallets. BPFS hält alle S-Token derselben Art, die von BPFS als Treuhänderin zugunsten von Kunden gehalten werden, in einem gemeinsamen Wallet, das von BPFS auf der nativen Blockchain des betreffenden S-Token eingerichtet wurde (jeweils als "Omnibus-Wallet" bezeichnet). Dies bedeutet, dass BPFS nicht für jeden Kunden ein eigenes (von den Wallets anderer Kunden separates) Wallet einrichtet, in dem die von einem Kunden erworbenen S-Token von BPFS für den Kunden gehalten werden. Dies bedeutet, dass BPFS Deine S-Token nicht getrennt von den für andere Kunden gehaltenen S-Token derselben Art aufbewahrt. Insoweit hast Du auch keine eigene "Wallet-Adresse".
3.3.4 Bestandsverzeichnis. BPFS führt ein internes (d.h. „off-chain“) Verzeichnis der S-Token-Positionen, die von BPFS als Treuhänderin zugunsten ihrer Kunden gehalten werden (der "Interne Ledger"). Jede auf der Bitpanda-Plattform in Bezug auf S-Token durchgeführte Transaktion wird in diesem Internen Ledger ordnungsgemäß erfasst. Durch die Führung dieses Internen Ledgers (und der dazugehörigen Dokumentation und Aufzeichnungen) stellt BPFS sicher, dass jeder einzelne von BPFS als Treuhänderin zugunsten ihrer Kunden gehaltene S-Token jederzeit und ohne Verzögerung einem bestimmten Kunden (als wirtschaftlicher Eigentümer des S-Token; siehe Punkt 3.1 oben) zugeordnet werden kann.
Die jeweils aktuell von BPFS treuhändig für Dich gehaltenen S-Token werden in Deinem S-Token-Wallet angezeigt.
Alle von BPFS treuhändig für Dich gehaltenen S-Token werden in den Büchern und Konten von BPFS als Treuhandgut gekennzeichnet.
3.3.5 Rechtliche Stellung im Falle einer Insolvenz von BPFS. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen von BPFS hast Du ein Aussonderungsrecht in Bezug auf die von BPFS als Treuhänderin zu Deinen Gunsten gehaltenen S-Token. Das bedeutet, dass Du die Aussonderung der entsprechenden S-Token aus der Insolvenzmasse und deren Herausgabe an Dich verlangen kannst. Dementsprechend haben andere Gläubiger von BPFS im Falle einer Insolvenz keinen Zugriff auf die von BPFS treuhändig für Dich gehaltenen S-Token. Daher sind Deine (wirtschaftlichen) Eigentumsrechte an den von BPFS treuhändig für Dich gehaltenen S-Token im Falle einer Insolvenz von BPFS geschützt.
3.3.6 Sicherungsmaßnahmen. BPFS verpflichtet sich, alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren (und rechtlich möglichen) Anstrengungen zu unternehmen, um die von BPFS treuhändig für Dich gehaltenen S-Token (einschließlich der Mittel für den Zugang zu solchen S-Token) zu schützen und das Risiko eines Verlusts oder einer negativen Auswirkung auf diese S-Token aufgrund von Betrug, missbräuchlicher Verwendung, unzureichender Aufzeichnungen, schlechter Verwaltung, Cyber-Bedrohungen oder Fahrlässigkeit zu minimieren. Dies schließt unter anderem mit ein, dass der Großteil der von BPFS als Treuhänderin zugunsten der Kunden gehaltenen S-Token in operationellem „Cold Storage“ gehalten wird und BPFS ein "Multi-Signatur-Verfahren" für die Autorisierung jeglicher Verfügungen über die von BPFS als Treuhänderin zugunsten der Kunden in den Omnibus-Wallets gehaltenen S-Token verwenden wird.
3.3.7 Verfügungsbefugnis / kein Gebrauch von S-Token. Vorbehaltlich der in den Punkten 3.5 und 5 unten sowie in Punkt 12 der Group AGB festgelegten Einschränkungen, kannst Du jederzeit über die von Dir erworbenen S-Token verfügen, indem Du sie auf der Bitpanda-Plattform an BPFS verkaufst.
BPFS istnicht berechtigt, eigenständig über die als Treuhänderin für Dich gehaltenen S-Token zu verfügen. BPFS darf die als Treuhänderin für Dich gehaltenen S-Token weder für eigene Rechnung noch für Rechnung Dritter gebrauchen oder zu ihrem eigenen Nutzen oder zum Nutzen Dritter einsetzen. Insbesondere dürfen die von BPFS als Treuhänderin für Dich gehaltenen S-Token nicht Gegenstand von Wertpapierfinanzierungsgeschäften oder Sicherungsvereinbarungen von BPFS werden (d.h. BPFS darf an den treuhändig für Dich gehaltenen S-Token auch keine Sicherungs- oder Aufrechnungsrechte zugunsten Dritter begründen).
3.3.8 Ausübung von Rechten. Bitte beachte, dass Du – vorbehaltlich Punkt 3.7 unten – keine mit einem S-Token verbundenen Rechte gegenüber BPFS (oder einem anderen Unternehmen der Bitpanda-Gruppe) ausüben kannst. Solche mit einem S-Token verbundene Rechte können nur gegenüber dem jeweiligen Emittenten ausgeübt werden.
3.3.9 Vorteile. Jegliche Vorteile, die BPFS in ihrer Eigenschaft als zivilrechtliche Eigentümerin der treuhändig für Dich gehaltenen S-Token erhält (wie z.B. Zinsen, Dividenden oder dergleichen), werden von BPFS direkt an Dich weitergegeben. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, wird BPFS sicherstellen, dass Dir ein gleichwertiger Vorteil (z.B. in Form einer entsprechenden F-Token-Gutschrift) gewährt wird, der dem von BPFS in ihrer Eigenschaft als zivilrechtlicher Eigentümerin erhaltenen Vorteil entspricht.
3.3.10 Rolle von BPFS. BPFS agiert in Bezug auf das Treuhandgut ausschließlich als Treuhänderin und nicht als Vermögens- oder Portfolioverwalterin oder in einer ähnlichen Funktion. BPFS nimmt keine Überprüfungen in Bezug auf das Treuhandgut vor und stellt auch keine diesbezüglichen Nachforschungen an, außer (i) im Falle eines "Delistings" von S-Token gemäß Punkt 5 unten, (ii) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder (iii) wenn BPFS aufgrund einer Gerichtsentscheidung oder einer für BPFS verbindlichen Anordnung einer zuständigen Behörde dazu verpflichtet ist.
3.3.11 Einheitliches Wallet. Um Dir die bestmögliche Nutzererfahrung zu bieten, werden alle Vermögenswerte in Deinem Bitpanda-Kundenkonto in einer einheitlichen Form angezeigt. Diese Form der Darstellung der Vermögenswerte in Deinem Bitpanda-Kundenkonto hat keine rechtliche Bedeutung und hat insoweit auch keinen Einfluss auf die zwischen Dir und BPFS gemäß diesen S-Token-Bedingungen bestehenden Treuhandverhältnisse.
3.4 Dauer des Treuhandverhältnisses. Das Treuhandverhältnis zwischen BPFS (als Treuhänderin) und Dir (als Treugeber) in Bezug auf einen auf der Bitpanda-Plattform erworbenen S-Token wird mit der entsprechenden Erfassung des S-Token im Internen Ledger begründet (siehe Punkt 3.3.4 oben) und endet – in Bezug auf diesen S-Token – sofort (und automatisch) mit dem Verkauf des betreffenden S-Token auf der Bitpanda-Plattform, ohne dass BPFS Dich gesondert darüber informieren wird.
3.5 Zurückbehaltungsrecht. BPFS kann Treuhandgut zurückbehalten, um "besicherte Ansprüche", die fällig und zahlbar sind, zu sichern. BPFS darf Treuhandgut jedoch nur in einem Umfang zurückbehalten, der dem Wert der fälligen und zahlbaren besicherten Ansprüche entspricht. Jedes Zurückbehaltungsrecht von BPFS gemäß diesem Punkt 3.5 erlischt automatisch, sobald Du die betreffenden besicherten Ansprüche unwiderruflich beglichen hast.
3.6 Keine Verwahrgebühren. Du bist nicht verpflichtet, Gebühren für die Erbringung der Verwahrungsdienstleistungen durch BPFS zu bezahlen, solange Deine Geschäftsbeziehung mit Bitpanda nicht gemäß den Group AGB beendet wurde.
3.7 Berichterstattung. Mindestens einmal pro Quartal und jederzeit auf Dein Verlangen wird BPFS Dir per E-Mail eine Aufstellung über die von BPFS treuhändig für Dich gehaltenen S-Token übermitteln. Diese Aufstellung zeigt unter anderem die von BPFS als Treuhänderin am Ende des von der Aufstellung erfassten Zeitraums für Dich gehaltenen S-Token, deren Wert und die im von der Aufstellung umfassten Zeitraum in Bezug auf S-Token durchgeführten Transaktionen.
3.8 Haftung. BPFS haftet Dir gegenüber für den Verlust von S-Token, die von BPFS treuhändig für Dich gehalten werden, nur wenn der Verlust das Ergebnis eines Vorfalls ist, der BPFS zuzurechnen ist.
Vorfälle, die BPFS nicht zuzurechnen sind, umfassen alle Ereignisse oder Umstände, bei denen BPFS darlegen kann, dass sie unabhängig von der Erbringung der Verwahrungsdienstleistungen oder unabhängig von den sonstigen Tätigkeiten von BPFS aufgetreten sind, wie z.B. ein mit dem Betrieb des Distributed Ledger eines S-Token verbundenes Problem, über das BPFS keine Kontrolle hat.
4.1 Externe Übertragungen. S-Token können weder (i) von Deinem S-Token-Wallet auf ein Wallet außerhalb der Bitpanda-Plattform übertragen werden noch (ii) von einem Wallet (oder einer anderen Quelle) außerhalb der Bitpanda-Plattform auf Dein S-Token-Wallet übertragen werden. Bitte beachte, dass eine dahingehende Anfrage von BPFS nicht bearbeitet wird.
4.2 Interne Übertragungen. S-Token können nicht von Deinem S-Token-Wallet auf das S-Token-Wallet eines anderen Kunden von BPFS übertragen werden. Bitte beachte, dass eine dahingehende Anfrage von BPFS nicht bearbeitet wird.
5.1 Delisting. BPFS kann einen auf der Bitpanda-Plattform gelisteten S-Token entfernen („delisten“) (siehe auch Punkt 2.10 oben), wodurch der Handel mit diesem S-Token auf der Bitpanda-Plattform deaktiviert wird ("Delisting"). Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn BPFS dies für notwendig erachtet, um geltenden rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen zu entsprechen oder um vorliegenden (oder unmittelbar drohenden) Sicherheits- oder Liquiditätsproblemen Rechnung zu tragen.
5.2 Delisting-Benachrichtigung. BPFS wird Dich über ein Delisting von S-Token rechtzeitig im Vorhinein und mindestens zwei Wochen vor dem Tag des Delistings informieren (die "Beendigungsfrist"). BPFS ist nicht an diese (mindestens) zweiwöchige Beendigungsfrist gebunden, wenn geltende rechtliche oder regulatorische Anforderungen oder erhebliche Sicherheits- oder Liquiditätsprobleme es erfordern, einen S-Token mit sofortiger Wirkung oder unter Einhaltung einer kürzeren Beendigungsfrist zu delisten.
5.3 Verbleibende S-Token. Nach dem Delisting kannst Du die betreffenden S-Token nicht mehr über die Bitpanda-Plattform handeln. Solltest Du nach dem Delisting noch betroffene S-Token in Deinem S-Token-Wallet haben, kontaktiere bitte unseren Kundensupport (die Kontaktdaten findest Du hier: LINK), um Unterstützung bei der Veräußerung dieser S-Token zu erhalten.
Wenn Du den Kundensupport nicht kontaktierst und die von dem Delisting betroffenen S-Token nicht innerhalb eines Monats nach dem Delisting veräußert hast, ist BPFS berechtigt, (a) die Verwahrungsdienstleistungen in Bezug auf die betreffenden S-Token zu beenden und die betreffenden S-Token im Internen Ledger entsprechend umzubuchen, dies Zug-um-Zug gegen Gutschrift von F-Token (im Wert des letzten vor dem Zeitpunkt des Delistings auf der Bitpanda-Plattform gültigen (Verkaufs-)Preises der betreffenden S-Token) auf Deinem Bitpanda-Kundenkonto oder (b) die betreffenden S-Token auf Deine Kosten bei einem zuständigen Gericht zu hinterlegen.
BPFS wird Dich vor Durchführung einer solchen Maßnahme über ihre Absicht informieren, gemäß Punkt (a) oder (b) oben vorzugehen. Zur Vermeidung von Missverständnissen sei auf Folgendes hingewiesen: BPFS haftet nicht für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns) oder Schäden, die Dir als (direkte oder indirekte) Folge solcher Maßnahmen entstehen, es sei denn, diese wurden von BPFS vorsätzlich verursacht oder diese sind auf grobe Fahrlässigkeit von BPFS zurückzuführen.
6.1 Risiken. S-Token bergen bestimmte Risiken (einschließlich Risiken aufgrund der spezifischen Eigenschaften und Merkmale von S-Token). Ebenso ist der Handel mit S-Token auf der Bitpanda-Plattform mit bestimmten Risiken verbunden. Eine detaillierte Beschreibung und Erklärung der spezifischen Risiken eines S-Token sowie der Risiken, die mit dem Handel eines solchen S-Token verbunden sind, findest Du im jeweiligen Prospekt (siehe Punkt 2.9 oben) sowie im betreffenden Anlegerinformationsdokument. Das Eintreten eines oder mehrerer dieser Risiken könnte dazu führen, dass Du einen Teil oder Dein gesamtes investiertes Kapital verlierst. BPFS empfiehlt Dir, gründliche Recherchen in Bezug auf S-Token und deren Risiken durchzuführen und S-Token sorgfältig zu prüfen, bevor Du Investitionsentscheidungen auf der Bitpanda-Plattform in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von S-Token triffst. BPFS haftet nicht für Verluste oder Schäden, die Dir als (direkte oder indirekte) Folge eines der im jeweiligen Prospekt und im betreffenden Anlegerinformationsdokument oder in Punkt 6.3 unten genannten Risiken entstehen, es sei denn, diese wurden von Bitpanda vorsätzlich verursacht oder diese sind auf grobe Fahrlässigkeit von Bitpanda zurückzuführen.
6.2 Handelsplätze. Einige der unterstützten Assets werden nicht an einem geregelten Markt gehandelt oder sind überhaupt nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen. Darüber hinaus werden einige der unterstützten Assets nicht einmal an anderen ungeregelten Märkten oder Handelssystemen, wie z.B. anderen Börsen / Handelsplätzen für digitale Vermögenswerte, gehandelt. Daher kann die Bitpanda-Plattform in Bezug auf bestimmte unterstützte Assets der einzige Handelsplatz sein, an dem diese gehandelt werden können. In diesem Fall hast Du möglicherweise keinen Referenzpreis für einen S-Token, sodass Du den Kauf- oder Verkaufspreis, der für diesen S-Token auf der Bitpanda-Plattform angeboten wird, nicht mit dem auf einem anderen Handelsplatz angebotenen Kauf-/Verkaufspreis für denselben S-Token vergleichen kannst. Darüber hinaus kann dieser Umstand auch negative Auswirkungen auf die Liquidität der betreffenden S-Token haben.
6.3 Preisrisiko. Wie in Punkt 2.8 oben erwähnt, basiert der für den Kauf oder Verkauf eines S-Token auf der Bitpanda-Plattform angezeigte Preis auf einem Preisfindungsmechanismus, der in manchen Fällen (ausschließlich) vom jeweiligen Emittenten festgelegt wird. Vor diesem Hintergrund solltest Du Folgendes berücksichtigen:
(a) Der angezeigte Preis kann von Schwankungen auf den (Finanz-)Märkten abhängen, die außerhalb der Kontrolle und des Einflusses von BPFS liegen
(b) Der angewandte Preisfindungsmechanismus kann komplex und schwer verständlich sein.
(c) Die zukünftige Entwicklung (mancher) Komponenten des angewandten Preisfindungsmechanismus kann schwer vorhersehbar oder sogar unvorhersehbar sein.
(d) Je nach der Art und den Eigenschaften des angewandten Preisfindungsmechanismus können die Preise für S-Token erheblichen Schwankungen unterliegen.
(e) Informationen oder Daten, die zur Berechnung der Preise gemäß dem angewandten Preisfindungsmechanismus verwendet werden, sind möglicherweise nicht öffentlich zugänglich und/oder nicht (leicht) überprüfbar.
(f) Vergangene Preisentwicklungen in Bezug auf einen S-Token sind keine Indikatoren für zukünftige Entwicklungen und lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Preisentwicklung dieses S-Token zu.
Siehe auch Punkt 5 des entsprechenden Anlegerinformationsdokuments für weitere Informationen.
Die Haftungsbeschränkung gemäß Punkt 25 und Anhang V der Group AGB gilt sinngemäß für jede Haftung von BPFS in Zusammenhang mit diesen S-Token-Bedingungen.
Gemäß § 8 "FernFinG" haben Verbraucher grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss oder Erhalt der Vertragsbedingungen und Vertriebsinformationen ohne Angabe von Gründen gemäß dem FernFinG von einem Fernabsatzvertrag zurückzutreten.
Da es sich bei den zwischen Dir und BPFS gemäß diesen S-Token-Bedingungen abgeschlossenen Transaktionen um Verträge über Finanzdienstleistungen handelt, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die BPFS keinen Einfluss hat und die während der Rücktrittsfrist auftreten können, ist das Rücktrittsrecht gemäß § 8 FernFinG ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Du kein Rücktrittsrecht gemäß dem FernFinG in Bezug auf die zwischen Dir und BPFS über die Bitpanda-Plattform gemäß diesen S-Token-Bedingungen abgeschlossenen Transaktionen hast.
Weitere Informationen findest Du in Anhang 1 des entsprechenden Anlegerinformationsdokuments und in Punkt 17.3 der Group AGB.
9.1 Steuerpflichten. Bitte beachte, dass beim Kauf oder Verkauf von S-Token über die Bitpanda-Plattform Steuern anfallen können. Solche Steuern, die Dir im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von S-Token über die Bitpanda-Plattform entstehen, sind von Dir selbst zu tragen. Du bist allein für die Abführung dieser Steuern und die Erstellung und Einreichung Deiner Steuererklärungen verantwortlich. BPFS übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
9.2 Individuelle (steuerliche) Umstände. Die Besteuerung von laufenden Einkünften und/oder Kapitalgewinnen oder -verlusten im Zusammenhang mit S-Token hängt von Deinen individuellen (steuerlichen) Verhältnissen ab. BPFS empfiehlt Dir, einen Steuerberater zu konsultieren, da nur ein Steuerberater Deine individuelle Steuersituation beurteilen und berücksichtigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Du ausländischen Steuergesetzen unterliegst oder wenn besondere persönliche Umstände Auswirkungen auf Deine Steuerpflichten haben können.
Definition | Bedeutung |
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